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Ihr BBTClaims Service Team
Berufsunfall: Für Teilzeitbeschäftigte, die weniger als acht Stunden arbeiten, gilt der Unfall auf dem Arbeitsweg als Berufsunfall.
Nichtberufsunfall: Arbeiten Sie mehr als acht Stunden pro Woche, gilt der Unfall auf dem Arbeitsweg als Nichtberufsunfall.
Die nachfolgend erfassten Daten werden an das HR übermittelt und anschliessend der Versicherung gemeldet.
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